Bestattungsarten - Mythen rund um das Thema Trauer, Tod und Sterben – Teil 2

Sep. 30, 2022

In der Ausnahmesituation eines Todesfalles sind die Familienmitglieder verständlicherweise oft überfordert und bereuen es, nicht zu wissen, was der/die Verstorbene gerne gehabt hätte. Diese Last kann durch Gespräche im Vorfeld genommen werden.

Die Frage, was nach dem Tod passiert, wird nicht oft gestellt. Viel zu groß ist die Angst und zu groß das Verdrängen. Oftmals drängen sich die Fragen erst mit einem Trauerfall in den Vordergrund. Es gibt unterschiedliche Meinungen und Vorstellungen. Manche Menschen sind der Ansicht, man wird wiedergeboren. Andere sprechen über ein Leben nach dem Tod und wieder andere sagen, da gibt es gar nichts mehr.

Wer schon einmal einen Angehörigen verloren hat und ein Begräbnis oder eine Verabschiedung organisieren musste weiß, dass viele Entscheidungen damit einhergehen. Früher (vor 1922) gab es nur die klassische Erdbestattung am Friedhof. Heutzutage hat man zum Glück mehr Möglichkeiten und ist freier in seiner Auswahl.

Manche Menschen wissen schon zu Lebzeiten, wo und wie sie bestattet werden möchten. Sie haben dies eventuell auch schon schriftlich festgehalten, um den Angehörigen im Notfall ein wenig Last abzunehmen. Anderen wiederum ist es „egal“ und wieder andere möchten darüber nicht einmal nachdenken und schon gar nicht darüber sprechen oder sie geben ihren Hinterbliebenen einfach freie Hand.

Falls es Wünsche und Vorstellungen des Verstorbenen gibt (egal ob mündlich oder schriftlich) sollten Sie sie in Ihre Entscheidung mit einbeziehen und nach Möglichkeit erfüllen. Zum anderen aber auch gut auf sich selbst achten und überlegen: Was brauche ich, um gut trauern zu können? Mehr zur Trauerbewältigung können Sie in meinem Blog „Wie bewältige ich Trauer? 8 Mythen rund um das Thema Trauer, Tod und Sterben - Teil 1“ lesen.

BESTATTUNGSARTEN IN ÖSTERREICH

Vorweg sei gesagt, dass es je nach Bundesland Unterschiede gibt. Die Links zu den einzelnen Bestattungsgesetzen finden Sie am Ende des Blogs. Da meine Heimat Wien ist, beziehe ich mich in weiterer Folge nur auf Wien. Grundsätzlich muss aber ein Verstorbener auf einem Friedhof, einem Urnenhein oder einer Urnennische beigesetzt werden. Hierbei gibt es aber auch Ausnahmen.

Erdbestattung

Die Erdbestattung ist wohl die bekannteste Form, da sie auch schon seit Tausenden von Jahren durchgeführt wird und ihren Ursprung in den drei Welt-Religionen hat (Judentum, Christentum und Islam).

Die Verstorbenen werden in einem Sarg, der verrotten kann, in das Erdreich hinabgelassen und mit einer mindestens 50 Zentimeter hohen Erdschicht zugedeckt. Will man in einer Gruft oder einem Mausoleum bestattet werden, so muss es ein luft- und flüssigkeitsundurchlässiger Doppelsarg sein, der nicht verrotten kann.

Bei uns in Österreich darf eine Erdbestattung nur auf einem Friedhof durchgeführt werden. In der Regel im Heimatortes des/der Verstorbenen. Die Beisetzung auf einem anderen Friedhof ist aber auch zulässig..

Eine Erdbestattung kostet in Österreich im Durchschnitt ca. 6.000 bis 7.000 Euro.

Mythos: Den Friedhof kann man sich nicht aussuchen

Man kann sich in Österreich sowohl den Bestatter als auch den Friedhof selbst aussuchen. Es ist nur ein Antrag zu stellen, wenn man zum Beispiel in der Stadt oder der Gemeinde der Verwandtschaft beerdigt werden möchte. Natürlich kostet dies dann mehr.

Es gibt auch Friedhöfe für gewisse Glaubensgemeinschaften, auf denen nur Verstorbene oder Angehörige der jeweiligen Glaubensgemeinschaft begraben werden.

Einen gesetzlichen Anspruch auf einen Grabplatz hat man allerdings nur in der Gemeinde, in der man gemeldet war. Die örtlichen Friedhofsverwaltungen geben aber Auskunft über die Verfügbarkeit von Gräbern.

Mythos: Verstorbene werden zu „Wachsfiguren“

Dieser Mythos kam zu Stande, da man manchmal – vor allem in lehmigen oder tonhaltigen Böden – noch Jahre nach der Bestattung Verstorbene gefunden hat. Es ist jedoch wissenschaftlich belegt, dass es sich um eine sogenannte Verwesungsstörung handelt. Hat der Boden zu wenig Sauerstoff, wird der Prozess verlangsamt oder hört ganz auf. Die körpereigenen Fette bilden dann eine wachsartige Schicht und so kommt es manchmal zu diesen Funden von den „Wachsleichen“.

Feuerbestattung oder auch Urnenbestattung

Obwohl eine Urne meistens auch in einem Grab beigesetzt wird, zählt die Beisetzung als solche aber zu den Feuerbestattungen. Dies geht wohl ebenso auf eine Religion zurück.

Die Kirche verbot nach der Weltausstellung 1873, in der ein Leichenverbrennungsapparat vorgestellt wurde, die Verbrennung von Leichen. Sie drohte gar mit der Exkommunikation und der Verweigerung der Sakramente für Sterbende.

Das erste Krematorium wurde am 17. Dezember 1922 gegenüber des Wiener Zentralfriedhofs eröffnet. Bereits ein Monat später fand die erste Verbrennung statt. Die Feuerbestattung wurde von der katholischen Kirche heftig bekämpft. Der damals zuständige christlich soziale Minister hatte die erste Verbrennung vorab jedoch verboten und daher wurde der Wiener Bürgermeister Jakob Reumann beim Verfassungsgerichtshof angeklagt. Der VfgH hat jedoch zu Gunsten der Kremation entschieden.

Der Staat Österreich hat am 15. Mai 1934 die Feuerbestattung der Erdbestattung gleichgestellt. Die katholische Kirche lehnte dies jedoch weiterhin ab. Erst 30 Jahre später gab der Vatikan die offizielle Zustimmung. Im Jahr darauf (1965) erließ die Erzdiözese Wien Vorschriften für die Einsegnung bei einer Feuerbestattung.

In Österreich gibt es derzeit 17 aktive Krematorien, allein jeweils 4 davon in Niederösterreich und der Steiermark. 3 in Oberösterreich, 2 in Tirol und je 1 in Salzburg, Vorarlberg und Wien.

Eine Feuer- oder Urnenbestattung kostet in Österreich zwischen ca. 1.600 bis 5.000 Euro. Bei dieser Art besteht auch kein Friedhofszwang.

Mythos: Die Asche ist nicht vom Verstorbenen oder unrein

Das dem nicht so ist, dafür sorgen die Krematorien mit Hilfe des sogenannten Identifikationssteines, einem Schamottstein, in dem die Daten des Verstorbenen eingraviert sind und mit dem Totenschein und den anderen Dokumenten verglichen werden. Dieser nicht brennbare Stein wird mitkremiert und wird auch anschließen in die Urne gegeben, damit auch nach Jahren festgestellt werden kann, wer an diesem Ort beigesetzt wurde, wenn sich die Urne aufgelöst hat.

Die Kremation dauert je nach Gewicht, Vorerkrankungen und Medikamenten 1,5 bis 2 Stunden. Spezielle Lüftungsfilter saugen zum Beispiel die leichte Asche des Sarges und der Kleidung ab. Es bleibt entgegen der weitverbreiteten Meinung keine Asche über, da die Knochen aus unbrennbarem Kalk bestehen und ebenso wie künstliche Prothesen nicht verbrennen.

Die Knochen und die Fremdkörper werden in einem speziellen Behälter aufgefangen. Danach werden die Überreste von Fremdkörpern befreit, wie zum Beispiel den Sargnägeln oder künstlichen Prothesen. Anschließend werden die Reste durch ein feines Metallsieb mittels einer Walze zur Asche gemahlen. Der Sarg an sich ist für den Prozess der Verbrennung sehr wichtig, daher ist auch bei dieser Art immer ein Sarg zu bezahlen.

Nach jeder Einäscherung wird die Kammer speziell gereinigt. Es wird auch immer nur ein Sarg kremiert, zwei hätten gar keinen Platz in der Anlage.

Mythos: Manchmal wird man lebendig kremiert oder bestattet

Das ist wohl ein Alptraum mancher Menschen. Die Wahrscheinlichkeit für einen Scheintod ist auf Grund der Totenschau durch einen Arzt und der geltenden Gesetze, Abläufe und Diagnoseverfahren in Österreich allerdings sehr gering. Man ist gesetzlich dazu verpflichtet ehestmöglich einen Arzt oder eine Ärztin zu verständigen. Die Totenschau muss binnen 24 Stunden erfolgen und der:die Mediziner:in muss den Tod feststellen. Bei Unklarheiten wird außerdem eine Obduktion angeordnet. Und vor einer Kremation ist eine zweite Leichenschau gesetzlich vorgeschrieben, somit kann eine Verbrennung bei lebendigem Leibe ausgeschlossen werden.

Mythos: Die Verstorbene Person richtet sich während der Kremation auf und spürt diese.

Dies ist schon auf Grund der 2. Totenbeschau nicht möglich und ein toter Mensch verspürt keinerlei Schmerzen. Dieser Mythos ist ein Überbleibsel aus der Zeit als die Glaubensgemeinschaften die Kremation noch nicht anerkannt hatten. So wurde auch lange behauptet, dass die Seele während der Verbrennung Höllenqualen erleiden würde. In den meisten Glaubensarten wird jedoch davon gesprochen, dass die Verstorbenen von Schmerzen und dem irdischen Leiden erlöst sind, wenn sie die menschliche Hülle verlassen.

SONDERFORMEN – NATURBESTATTUNGEN

Voraussetzung für die folgenden Bestattungsarten ist immer eine Kremation. Die Asche wird in einer biologisch-abbaubaren Urne an den gewünschten (und gesetzlich erlaubten) Orten beigesetzt. Österreich hält nach wie vor an der sogenannten Friedhofspflicht fest (neben Deutschland, der Slowakei und Italien). Sprich auch die Orte für Naturbestattungen müssen durch Gemeinden oder Konfessionen als Friedhof gewidmet sein.

Donaubestattung

An zwei Stellen in der Donau kann eine sogenannte „Seebestattung“ in Österreich stattfinden. Mit Schiffsbetreibern an der Donau kann diese Form bei Hainburg (NÖ, Bezirk Bruck an der Leitha) und Krems (Höhe Rossatz, Wachau) durchgeführt werden.

Meist findet an Bord die Verabschiedung statt, bevor die Urne zu Wasser gelassen wird.

Eine Donaubestattung kostet ca. 2.700 bis 3.000 Euro.

Am Berg oder auf einer Wiese

Auf einer Almwiese in Werfenweng/Salzburg, die in rund 1.600 Metern Höhe liegt ist dies zum Beispiel möglich. Bei dieser Form der Bestattung gibt es keine typischen Grabsteine oder sonstigen Grabschmuck, da der Gedanke, der ist, dass man mit der Natur verschmilzt. Die Grabpflege wird quasi von der Natur übernommen.

Das Verstreuen der Asche ist in Österreich generell verboten, auch bei diesen Formen. Eine Ausnahmeregelung gibt es nur, wenn man ein sehr großes Privatgrundstück besitzt. Natürlich wird dazu eine offizielle Genehmigung benötigt.

In der Schweiz ist das Verstreuen der Asche am Berg oder auf einer Wiese erlaubt. Außerdem gibt es keinen Friedhofszwang wie in Österreich.

Die Kosten belaufen sich auf ca. 2.500 bis 5.000 Euro.

Naturfriedhof (Wald oder Baumbestattung)

Die Urne wird rund um die Wurzeln eines Baumes eingesetzt. Diese Form ist in Österreich mittlerweile fast überall möglich. Es gibt mittlerweile auch spezielle Waldfriedhöfe. Die Trauerfeier kann entweder im Krematorium stattfinden oder direkt in der Natur.

Je nach Bundesland wird die letzte Grabstätte unterschiedlich markiert. Bei manchen kommt eine Plakette auf den Baum oder eine kleine Grabplatte. Je nach Wunsch und gesetzlichen Bestimmungen.

In Wien gibt es auch am Wiener Zentralfriedhof die Möglichkeit einer Waldbestattung. In Purkersdorf befindet sich zum Beispiel der Waldfriedhof „Fehlerhöh“. Es gibt auch besondere Urnenhaine oder sogenannte Urnenparks wie der am Stammersdorfer Zentralfriedhof. Oder im „Wald der Ewigkeit“ in Mauerbach, in Gießhübel oder mittlerweile auch am Bisamberg.

Eine Baum- oder Waldbestattung kostet ca. 2.100 bis 7.000 Euro.

ANDERE SONDERBESTATTUNGSFORMEN

Diamantbestattung

Auch bei der Diamantenbestattung ist eine vorherige Kremation Voraussetzung. Der größte Teil der Asche wird in die Urne gegeben und ein kleiner Teil davon wird mit einem speziellen Verfahren zu einem Edelstein veredelt. Dieser kann zum Beispiel als Ring oder Kette getragen werden. Man kann meistens aus mehreren Modellen wählen. Die restliche Asche wird mit der Urne ganz normal beigesetzt.

Eine Diamantenbestattung kostet zwischen 2.000 bis rund 13.000 Euro. Je nach Anbieter, Größe und Ausführung.

Urne zu Hause aufbewahren oder im eigenen Garten

Auch das ist in Österreich mittlerweile erlaubt, mit der Ausnahme von Tirol und Vorarlberg. Die Gemeinde und auch der Grundstückseigentümer müssen allerdings die Zustimmung erteilen. Verboten ist nach wie vor, die Asche eigenhändig aus der Urne zu entnehmen und zum Beispiel am Lieblingsberg des Vaters zu verstreuen.

Die Urne kann nicht nur im eigenen Haus oder in der Wohnung stehen, sondern auch im eigenen Garten begraben werden, aber auch hier muss ein Antrag gestellt werden. Sollte man irgendwann umziehen, benötigt man wieder eine Genehmigung für die Urne zu Hause. Wenn man sich dann zum Beispiel entschließt einen Gedenkschmuck machen zu lassen, darf dies nur durch den Bestatter erfolgen.

In Wien erteilt die MA 40 die Genehmigung und in Salzburg erteilt dies der Bürgermeister.

Die Kosten für eine Urnenbestattung oder Aufbewahrung belaufen sich zwischen 1.500 und 2.100 Euro.

Körperspende – Überlassung an ein anatomisches Institut

Um seinen Körper der Wissenschaft spenden zu können, muss man dies schon selbst zu Lebzeiten festgelegt haben. Den Hinterbliebenen ist es nicht erlaubt. Möchte man zum Bespiel seinen Körper der Medizinischen Universität Wien spenden, sind dafür bestimmte Unterlagen und ein Kostenbeitrag von 990 Euro nötig. Danach bekommt man einen Körperspendeausweis.

Diese Form dient ausschließlich zu Ausbildungs- und Forschungszwecken. Manchmal wird die Trauerfeier von dem jeweiligen Institut übernommen, es gibt aber auch Bestatter, die eine Trauerfeier ohne Leichnam organisieren. Oder das Institut übernimmt alle Formalitäten und die Überführung, Einäscherung sowie Beisetzung. Diese findet allerdings meistens nicht im Beisein der Angehörigen statt. Je nach Institut und Bundesland ist dies sehr verschieden. Die MedUni veranstaltet zum Beispiel einmal im Jahr eine Gedenkfeier.

Weltraumbestattung

Ja, Sie lesen richtig. Auch diese Möglichkeit gibt es. Allerdings wird nur ein kleiner Teil der Asche (1 bis 7 Gramm) in eine spezielle Metallkapsel in den Weltraum befördert. Der Rest der Asche wird auf Erden beigesetzt. Es gibt sogar 3 verschieden Arten davon.

  1. Orbital Normal – die Aschekapsel wird nur so hoch in den Orbit gebracht, damit sie wiedereintreten kann und beim Wiedereintritt verglüht. Als ob Sie eine Sternschnuppe wäre.
  2. Suborbitale Flüge – die Aschekapsel macht sozusagen einen Ausflug ins All mittels Höhenforschungsraketen und kehrt mit einem Fallschirm wieder auf die Erde zurück.
  3. Mondlandung – Ziel ist es, dass die Aschekapsel auf der Mondoberfläche einschlägt.

Laut Recherchen muss man sich aber auf lange Wartezeiten einstellen, da nicht jedes Weltraumprogramm für eine Weltraumbestattung geeignet ist. Die Firma Aevum kooperiert zum Beispiel mit der Firma Celestis Space die ihren Sitz in Amerika hat.

Die Kosten einer Weltraumbestattung belaufen sich auf ca. 2.500 bis 3.000 Euro.

Es gibt auch noch die Luftbestattung, allerdings nur im Ausland, daher führe ich diese Form nicht weiter aus.

Zum Schluss noch eine Empfehlung: Wenn ein Familienmitglied an Sie herantritt und Wünsche äußert, wie er oder sie bestattet werden möchte, bitten Sie ihn oder sie, diese zu verschriftlichen. Wenn man auf eine bestimmte Art und Weise begraben werden möchte, sollte man die Verantwortung nicht auf ein Familienmitglied auslagern, sondern schon zu Lebzeiten dafür sorgen, dass zumindest alle Familienmitglieder darüber Bescheid wissen. Dies erspart den Hinterbliebenen mitunter schmerzhafte Diskussionen mit dem Rest der Familie in einer ohnehin schwierigen Situation.

Manchmal kommt es vor, dass Familienmitglieder sich weigern auch nur im Geringsten darüber zu sprechen. Respektieren Sie das, übergeben Sie dieser Person jedoch die Wünsche in schriftlicher Form in einem Kuvert und bitten Sie diese, den Brief nach Ihrem Tod zu öffnen oder geben Sie dieses Kuvert einer Person, die dem Thema zugänglicher ist.

Ich wünsche Ihnen und Ihren Liebsten ein langes und erfülltes Leben. Reden Sie darüber, um der Angst die Kraft zu nehmen.

Herzlichst
Nadja Mack-Foraschik